Der Oberhausener CDU-Abgeordnete Wilhelm Hausmann weist darauf hin, dass der Landtag von NRW das viel diskutierte Gesetz zur Stärkung religiöser, weltanschaulicher und politischer Neutralität (das sogenannte Neutralitätsgesetz) jetzt beschlossen hat. „Ich begrüße das ausdrücklich und gehe davon aus, dass sich auch in Oberhausen alle in Frage kommenden Stellen daran halten werden“, erklärte Hausmann.
Neutralität sei eine innere Haltung, stellte der CDU-Politiker fest. „Hier sind wir uns mit unserer rechtspolitischen Sprecherin Angela Erwin absolut einig, die vorbildlich und ausdauernd für dieses Gesetz gekämpft hat. Fest steht zwar für mich, dass die Vertreterinnen und Vertreter unserer Justiz sie leben. Aber für das Vertrauen in eine neutrale Justiz ist eben entscheidend, dass diese Haltung auch nach außen sichtbar wird.“
Als reines Kopftuchverbot will der Oberhausener Kreisvorsitzende der CDU das Gesetz keinesfalls diskreditiert sehen. Deshalb sei der Begriff Neutralität im Gesetz weiter gefasst worden. „Im Klartext heißt das: Egal ob Halskette mit Kreuz, Kopftuch oder Partei-Anstecker – im Gerichtssaal und bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten haben all diese Symbole nichts zu suchen."
Laut Hausmann greife man damit keineswegs in die Religionsfreiheit ein. „Jede Richterin, jeder Staatsanwalt oder Rechtspfleger darf die Symbole für Weltanschauung, Glaube und politische Haltung wieder anlegen, wenn sie oder er am Schreibtisch sitzt.“
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