Schul- und Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien

Aktuell wurden die Schulen in Nordrhein-Westfalen über die Rahmenbedingungen für den Schulstart nach den Herbstferien informiert.  Nach der wöchentlichen Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten geht die Zahl der Corona-Infektionen unter Schülerinnen und Schülern weiter zurück: Meldeten die Schulen zum Stichtag 22. September noch 4.780 (0,25 Prozent) bestätigte Fälle, waren es in der vergangenen Woche noch 3.925 (Stichtag 29. September: 0,20 Prozent). In Quarantäne befanden sich 6.262 Schülerinnen und Schüler (0,3 Prozent); eine Woche zuvor (22.09.21) waren es noch 7.581 oder 0,4 Prozent.

Maskenpflicht
Gerade in Nordrhein-Westfalen ist eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festzustellen. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen. Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten die Schulen noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.

Testungen
Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen einschließlich der Grund- und Förderschulen Testungen für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind, durchgeführt. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt dies entsprechend. Danach werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten regelmäßigen Tests für Schülerinnen und Schüler sowie für das in Präsenz tätige schulische Personal bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Das gilt sowohl für die Corona-Selbsttests (dreimal pro Woche) als auch für die PCR-Pooltests (zweimal pro Woche). Darüber hinaus werden auch am Tag nach Allerheiligen (2. November) alle Schülerinnen und Schüler getestet.

Während der Herbstferien entfallen die regelmäßigen schulischen Testungen. Daher benötigen Schülerinnen und Schüler – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test. Die Schülerinnen und Schüler haben aber ebenso wie das schulische Personal in dieser Zeit eine Reihe von Möglichkeiten, sich auf eine mögliche Corona-Infektion testen zu lassen. Zwar werden die Bürgertests ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.

Ferienangebote der OGS in den Herbstferien können uneingeschränkt stattfinden, auch als standortübergreifende Angebote. Während der Herbstferien können zur Testung die in den Schulen vorhandenen Selbsttests anstatt des Lollitestverfahrens genutzt werden. Die Schulträger können die in den Schulen vorhandenen Testsets bei Bedarf umverteilen.

Die Herbstferien in Nordrhein-Westfalen beginnen am Montag, den 11. Oktober 2021. Erster Schultag nach den Ferien ist Montag, der 25. Oktober 2021.