Sonderprogamm "Heimat"

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Sonderprogramm „Heimat“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage aufgelegt. Es wurde vom nordrhein-westfälischen Landtag am 30. April 2020 auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP mit breiter Mehrheit beschlossen. Da die Herausforderungen weiterhin bestehen, wurde die Laufzeit des Sonderprogramms bis Mitte 2021 verlängert.

Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
Vereine oder Organisationen, denen aufgrund der Pandemie die Mittel zur Finanzierung laufender Kosten fehlt, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen.“
Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Anträge können bis zum 31. Juli 2021 online an die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Ein Beispiel:
Vereine erzielen mit der Durchführung von Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder in der Zeit zwischen März und Oktober regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.
Zum Verfahren
Weitere Informationen zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar. Anträge können ausschließlich online gestellt werden.